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Q U A L I F I K A T I O N

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Als erfahrener Berufsfeuerwehrmann mit Erfahrungen im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz kümmere ich mich um die fachgerechte Planung, Montage, Wartung und regelmäßige Überprüfung Ihrer Rauchwarnmelder.

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Q-Fachkraft und Funkspezialist für Rauchwarnmelder nach DIN 14676

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Ob Einfamilienhäuser, Mietwohnungen und sonstigen Einrichtungen.

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Wer ist dafür zuständig?

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Für die Installation der vorgeschriebenen Rauchwarnmelder ist der Vermieter / Eigentümer der Wohnimmobilie verantwortlich. Das gilt sowohl, wenn er diese selbst nutzt, als auch wenn er sie vermietet.

Mieter müssen nur dann

Rauchmelder anbringen, wenn dies eindeutig im Mietvertrag festgelegt ist.

 

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K O N T A K T

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